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Lösemittel

Lösemittel haben die Eigenschaft, von den Substanzen, denen sie zugesetzt wurden, sehr schnell wieder zu entweichen. Die dabei entstehenden Konzentrationen der VOC (volatile organic compunds / flüchtige organische Verbindungen) können gesundheitsschädlich bis tödlich wirken.

Das Ausmaß der gesundheitlichen Gefährdung durch Lösemittel wird neben der Art des Lösemittels bzw. des Lösemittelgemisches bestimmt durch

  • die Konzentration des Lösemittels,

  • den Zeitraum, über den das Lösemittel einwirken kann und

  • die Häufigkeit der Verwendung bzw. Verarbeitung des Lösemittels.

Auf alle Faktoren können Sie Einfluss nehmen und hierdurch die Risiken von Gesundheitsschäden erheblich reduzieren.

Im Heimwerkerbereich, meist ein kleiner Kelleraum bis ca. 10qm oder eine Garage, wird die Verarbeitung lösemittelhaltiger Produkte aufgrund schlechter Entlüftung und des kleinen Raumvolumens sehr schnell problematisch. Alleine das Abbeizen einer Zimmertür in einem solchen Kellerraum führt zu Raumluftkonzentrationen an Lösemitteln, die die maximalen Arbeitsschutzvorschriften um das bis zu Einhundertfache überschreiten. Wenn Sie mehrere Chemikalien oder zeitgleich für diverse andere Arbeitsvorgänge weitere Chemikalien verwenden, steigern Sie das Risiko einer Gesundheitsgefährdung drastisch, da sich die Chemikalien in ihrer Wirkung verstärken können.

Lösemittel im Wohnumfeld

Lösemittel, die den Wohnraum belasten, können in Möbeln, Wandverkleidungen, Isolationsmaterialien, Farben, Lacken, Klebern, Hobby- und Heimwerkermaterialien, Kunststoffmaterialien (PVC-Belägen, Beschichtungen von Teppichrücken), Reinigungsmitteln, Pflegemitteln, Kosmetika, Desinfektionsmitteln, Pestizidpräparaten und Fußbodenbelägen enthalten sein.

Auch in bisher emissionsarmen Baumaterialien wie Bausteinen, Mörtel und anderen Konstruktionselementen können heute aufgrund der ihnen zugesetzten Zuschlagstoffe Lösemittel nachgewiesen werden.

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